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Alle abhängig beschäftigten Arbeitnehmer einschließlich der Auszubildenden anlässlich der erstmaligen Aufnahme einer Arbeitstätigkeit befinden sich in der Versicherungspflicht einer Rentenversicherung.

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Rentenversicherung

Es gibt zahlreiche Versicherungsslösungen für den Aufbau einer in der heutigen Zeit so wichtigen privaten Vorsorge. Die Unterschiede liegen bereits in der Familie. Sind Sie ein Single oder haben Sie eine Familie. Haben Sie bereits eine Absicherung gegen Berufsunfähigkeit oder auch nicht.

Wie ist Ihr Ehepartner abgesichert und wie ihre Kinder? Haben Sie eine Immobilie, die noch nicht abgezahlt ist? Sind Sie richtig informiert? Eine lebenslange Rente wie aus der Lotterie angepriesen wird, das wäre toll. Doch leider haben nur ganz wenige von Millionen Lottospielern das Glück zu gewinnen. Also nehmen Sie Ihr Glück selbst in die Hand und wählen Sie Ihre monatliche lebenslange Privatrente...
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Weiterhin ist jeder verpflichtet der nicht wegen eines sehr geringen Einkommens von der Rentenversicherung befreit ist. Von daher sind auch Ärzte, Rechtsanwälte, Handwerker, Makler, Wehr- und Zivildienstleistende, Bezieher von Lohnersatzleistungen oder Gewerbetreibende in der Pflicht in die Rentenkasse einzuzahlen. Auch wer unter den Beitragsgrenzen oder außerhalb der Beitragspflicht liegt, kann sich ab dem 16. Lebensjahr freiwillig beteiligen.

Generell gilt: Umso länger und mehr Sie in die Rentenkasse einzahlen desto mehr Rente haben Sie im Alter für sich raus. Genau genommen versichern Sie sich gegen die im Alter verminderte Erwerbsfähigkeit und den Tod in dessen Falle entsprechende Renten für bestimmte Angehörige vorgesehen sind. Weiterhin haben Rentenversicherte das Recht auf Leistungen im Rahmen von medizinischer Rehabilitation um Erwerbsfähigkeit zu Verbessern oder ganz wieder herzustellen.

Die Rentenversicherung bietet Ihnen Altersrenten, Erwerbsminderungsrenten und Hinterbliebenenrenten. Um diese Leistungen zu erhalten, müssen bestimmte persönliche Vorraussetzungen erfüllt sein. Um eine Altersrente zu erhalten, soll der Versicherte das 65. Lebensjahr erreicht haben, wobei in Kürze mit einer Anhebung auf das 67. Lebensjahr zu rechnen ist. Wird die Regelgrenze von derzeit noch 65 Jahren überschritten, erhöhen sich auch die Rentenansprüche - geht man früher in Rente vermindern sich diese. Erwerbsminderungsrenten werden dann ausgezahlt, wenn der Beschäftigte nicht mehr voll Erwerbsfähig ist; und Hinterbliebenenrenten dann (an Angehörige) wenn der Versicherte stirbt.

Da aber die gesetzlichen Renten schon seit Längerem stagnieren, ist davon auszugehen das Rentnern in Zukunft immer weniger Geld für ein ausgewogenes Leben im Alter übrig bleibt. Bei so manchem reicht die Rente schon heute nur noch zum "überleben". Von daher wird ist gerade in den letzten Jahren immer populärer sich zusätzlich privat zu versichern oder zumindest Ersparnisse anzuhäufen, die man bis zur Rente nicht anrührt. Wer noch jung ist und heute solche Vorsorgen nicht trifft, wird im hohen Alter einen schweren Stand haben.

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