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Rechtsschutzversicherung

 

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Mit einer Rechtsschutzversicherung ist man gegen juristische Kosten im Falle eines Rechtsstreites abgesichert, die man bei Niederlage vor Gericht oft selber zahlen müsste. Dabei werden unter anderem Verfahrenskosten und Anwaltskosten übernommen, solange diese nicht bestimmte Limits überschreiten - diese Limits sind allerdings nicht bei jedem Versicherungsvertrag gleich. Normaler weise belaufen sie sich auf 250.000 Euro pro Rechtsschutzfall. Im Falle von Strafkautionen ist ein Limit von 50.000 Euro üblich. Einige hundert Euro Selbstbeteiligung des Versicherten verlangen Versicherungen aber dennoch häufig um all zu verklagefreudige Kunden von mutwilligen Prozessbeginnen abzuhalten.

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Zusätzlich zu den bereits erwähnten Kosten sind bei einem Verfahren auch noch die Gerichtskosten des Gegners, Sachverständigenhonorare und Zeugengelder zu beachten. Auch diese Unkosten werden durch eine Rechtsschutzversicherung mit abgedeckt. Es besteht für den Versicherungsanbieter allerdings nur dann Eintrittspflicht, wenn ein tatsächlicher oder behaupteter Verstoß gegen Rechtslagen vorliegt. Außerdem prüft der Versicherer ob eine Rechtsverfolgung ausreichende Chancen auf einen Erfolg aufweist. Im Falle einer verbeugenden Rechtsberatung wird keine Kostenerstattung geleistet.

Es ist wichtig sich darüber im Klaren zu sein, dass man nie gegen alle denkbaren Rechtsstreitigkeiten versichert sein kann. Ein Streitfall muss immer einer versicherten Leistungsart zugeordnet werden können – ansonsten besteht auch kein Rechtsschutz für ein eventuelles Verfahren. Würden Sie etwa eine Klage gegen die allgemeine Schulpflicht einreichen, ständen die Chancen dass die Rechtsschutzversicherung die Kosten übernimmt gleich null. Es ist daher wichtig im Vorfeld einer Klage zu überprüfen ob diese auch in jedem Fall abgedeckt wäre.

Eine kniffelige Sache ist die regionale Gültigkeit von Rechtsschutzversicherungen. Grundsätzlich besteht ein Rechtsschutz europaweit. Zusätzlich haben sich einige weitere Länder im Mittelmeerraum angeschlossen, wozu auch Marokko und Algerien zählen. Reicht einen dieser Schutz nicht aus, kann man bei einigen Versicherungen den Gültigkeitsbereicht gegen Zuzahlung erweitern. Damit besteht dann weltweiter Rechtsschutz welcher bei bis zu sechswöchigen Auslandsaufenthalten gültig ist. Es bleibt aber zu beachten, dass auch hierbei der Rechtsschutz teilweise erheblichen Einschränkungen unterliegt.


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