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Normalerweise gilt: Wer durch eigenes Fehlverhalten Schaden am Eigentum einer anderen Person anrichtet muss diesen ersetzen, es sei denn er verfügt über eine private Haftpflichtversicherung.

Auch wer lediglich durch das Unterlassen einer bestimmten Tätigkeit indirekt Schaden anrichtet kann ohne eine entsprechende Versicherung belangt werden. Vergessen Sie beispielsweise den Schnee vor Ihrer Haustür zu entfernen, könnte es Ihnen passieren für die Folgen dieser Unterlassung haften zu müssen. Eine Haftpflichtversicherung deckt auch solche Fälle ab solange man bestimmte Vorraussetzungen erfüllt. Diese können allerdings je nach Versicherer leicht variieren.
Dazu zählt zunächst einmal, dass man den entstandenen Schaden nicht durch extreme Fahrlässigkeit verschuldet haben darf bzw. keine Mutwilligkeit erkennbar ist. Richtet man Schaden am Eigentum von Personen des gleichen Versicherungsvertrages (zum Beispiel Mann, Frau oder Kind des gleichen Haushaltes) an, ist auch dies nicht versichert. Zudem gibt es noch weitere Ausschlüsse, die bei unterschiedlichen Versicherungsunternehmen verschieden sein können. Beispielsweise erstatten die meisten Haftpflichtversicherungen keinen Ersatz im Fall von Strahlen- oder Umweltschäden.
Eine Haftpflichtversicherung ist normalerweise freiwillig abzuschließen. In einigen Bereichen des Lebens in denen der Gesetzgeber eine besonders hohe Wahrscheinlichkeit eines angerichteten Fremdschadens sieht, ist sie allerdings vorgeschrieben. Von daher gibt es in vielen Betrieben eine Betriebshaftpflichtversicherung. Weit verbreitet und bekannt ist natürlich auch die Kfz-Haftpflichtversicherung. Eine solche erscheint alleine deswegen sinnvoll, weil nahezu jeder Autofahrer irgendwann mal einen Unfall oder einen Fremdschaden verursacht hat oder noch verursachen wird.
Wer eine Haftpflichtverssicherung abschließt bekommt vom Versicherungsunternehmen oft einen Vertrag für ein Kalenderjahr ausgestellt. Es gibt auch Verträge die direkt über mehrere Jahre hinweg gültig sind. Meist ist es so, dass nach Verstreichen der Vertragszeit eine Haftpflichtversicherung automatisch verlängert wird, es sei denn Sie kündigen diese fristgerecht.
Insgesamt sind Haftpflichtversicherungen vor allem für Privathaushalte dringend zu empfehlen. Wer keine solche Absicherung hat oder über jemand anderen mitversichert ist, sollte sich schleunigst ein Angebot mit einem guten Leistungsspektrum zum fairen Preis suchen.
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