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Private Krankenversicherung

 

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Mit einer Krankenversicherung sichert sich ein Versicherungsnehmer gegen Krankheitskosten vielseitiger Art ab. Bei einer privaten Krankenversicherung wählt der Versicherte ein Versicherungsunternehmen privatrechtlicher Form aus, welches in der Regel ein breiteres Leistungsspektrum bietet als eine gesetzlich vorgeschriebene Krankenversicherung.

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Versichert wird vor Kosten die aus Krankheiten körperlicher oder seelischer Natur sowie Verletzungen (etwa nach einem Umfall) entstehen können. Auch Kosten im Fall einer Mutterschaft können von einer privaten Krankenversicherung übernommen werden. Des Weiteren können gesundheitlich vorbeugende Maßnahmen von einer Krankenversicherung unterstützt werden, da dies letzten Endes auch einen Nutzen für das Versicherungsunternehmen selbst ergibt.

Um sich privat versichern zu können, müssen gewisse Vorraussetzungen erfüllt sein, denn das Versicherungsunternehmen erlaubt sich einen Vertragsabschluss vom Alter und Gesundheitszustand des Kunden abhängig zu machen. Zudem muss ein Versicherter entweder verbeamtet, selbständig oder Bezieher von mehr als 3957,50 Euro Bruttoeinkommen sein. Die Einkommensgrenze wird dabei als "Versicherungspflichtgrenze" bezeichnet. Sollten Sie nicht die Möglichkeit haben sich selbst privat zu versichern, aber dennoch in den Genuss der Vorteile kommen wollen, besteht für Sie auch die Möglichkeit zusätzlich zu Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung eine private Zusatzversicherung abzuschließen mit der Sie weitere Leistungen in Anspruch nehmen können.

Bei einer privaten Krankenversicherung werden Familien nicht komplett versichert sondern jedes Mitglied separat. Bei Familien bedeutet dies, dass auch für ein Kind ein eigener Vertrag abgeschlossen wird. Private Versicherungsunternehmen haben das Recht einzelne Mitglieder unter bestimmten Umständen abzulehnen.

Ob dies nun moralisch gerecht ist oder nicht: Ein privat versicherter Patient kann mit vielen Vorteilen gegenüber eines gesetzlich Versicherten Rechnen. Dazu zählen unter anderem die kürzeren Aufenthalte im Wartezimmer, Zweibett- oder manchmal auch Einbett-Zimmer in Krankenhäusern und zum Teil sogar schnelleres Erhalten von notwendigen Behandlungsmethoden. Weiterhin können privat versicherte Patienten die Klink in der sie behandelt werden frei wählen. Private Versicherer zeigen sich im Allgemeinen großzügiger beim Erstatten von kieferorthopädischen Behandlungen, Zahnersatz, Sehhilfen, alternativen Behandlungsmethoden Massagen und Physiotherapien.

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